SIGEKO
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (Gewerke) tätig werden, einen qualifizierten Koordinatoren zu bestellen.
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Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (Gewerke) tätig werden, einen qualifizierten Koordinatoren zu bestellen.
SIGEKO
Der Koordinator hat im Rahmen seiner in § 30 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die am Bau beteiligten Personen bei ihrer Zusammenarbeit in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten. Er ist dafür zuständig, dass während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens der Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher gestaltet sind.
Jürgen Pradel
Ihr Experte in Sachen SIGEKO
Jürgen Pradel
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Was bietet Ihnen der Berater Jürgen Pradel:
Jürgen Pradel erfüllt alle Vorraussetzungen, die ein qualifizierter SIGEKO erfüllen muss. Er besitzt Kenntnisse über Arbeitsschutzrecht sowie baufachliches Wissen und besitzt umfangreiche Erfahrung in der sicherheitstechnischen Planung und der Ausführung von Bauvorhaben.